Die Sachgerechtigkeit der Hauptansatzstaffel für die kreisfreien Städte im sächsischen kommunalen Finanzausgleich.
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DE
Erscheinungsort
Leipzig
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ISSN
1437-5761
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ZLB: 4-2009/895
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
FO
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Zusammenfassung
Der relative normierte Finanzbedarf einer Gemeinde errechnet sich als das Produkt aus dem "Grundbetrag" und dem Gesamtansatz. Der Grundbetrag ist ein finanzieller Betrag je Bedarfseinheit. Er wird in einem iterativen Verfahren so bestimmt, dass die zur Verfügung stehende Schlüsselmasse aufgebraucht wird. Der Gesamtansatz geht aus dem Hauptansatz und einem Nebenansatz hervor. Der Hauptansatz umfasst die Einwohnerzahl einer Gemeinde, die Einwohnerzahl repräsentiert in großem Maße die verschiedensten Bedarfe einer Gemeinde. Da der Pro-Kopf-Finanzbedarf mit zunehmender Gemeindegröße jedoch wächst, wird die Einwohnerzahl durch Anwendung einer (zumeist degressiv) anwachsenden Gewichtungsskala - der Hauptansatzstaffel - "veredelt". Die Nebenansätze, wie der "Schülernebenansatz", sollen darüber hinaus bestimmte bedarfsrelevante Tatbestände wiedergeben, die von der (gewichteten) Einwohnerzahl nur ungenügend reflektiert werden. Der Nebenansatz geht in Form fiktiver Einwohner in den Gesamtansatz ein. Das Ziel des Arbeitspapiers liegt darin, die sich zwischen den kreisfreien Städten abzeichnenden Verschiebungen in den Zuschussbedarfsrelationen genauer zu analysieren und auf dieser Grundlage Anregungen für eine mögliche Veränderung der Hauptansatzstaffel oder die Einführung zusätzlicher Nebenansätze abzuleiten. Dabei wird zunächst die Relation der Zuschussbedarfe insgesamt betrachten. Dabei handelt es sich um den Zuschussbedarf IIa, der aufgrund des existierenden Schülernebenansatzes die sächlichen Schulkosten als Ausgabegröße ausschließt. Danach geht es um Zuschussbedarfe im Sozialhilfebereich als einem der Finanzierungsschwerpunkte, bevor schließlich auf die Einbeziehung von Konsolidierungserfolgen in den kommunalen Finanzausgleich eingegangen wird.
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o. Pag.
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Arbeitspapier; 39