Geschichte und Wirken des Arbeitskreises Straßenrecht 1958-2008.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

In der Geschichte des Arbeitskreises Straßenrecht spiegelt sich die Entwicklung des deutschen Straßenrechts in Bund und Ländern in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wider. Traditionelle straßenrechtliche Fragen (Dogmatik der Statusakte und deren Verhältnis zum Straßenverkehrsrecht; Nutzungsrecht an öffentlichen Straßen; Klassifizierung von Straßen und Wegen) mussten unter veränderten Umständen neu beantwortet werden. Das Planfeststellungsrecht hatte sich aktuellen Herausforderungen zu stellen (Beschleunigung von Verfahren; Verfeinerung des Abwägungsprinzips; Planerhaltung). Der Verkehrswegebau wurde ökologisiert, mit starken Ingerenzen des europäischen Gemeinschaftsrechts. Privatisierungskonzepte erreichten die Organisation und die Finanzierung von Straßenbau und Straßenunterhaltung, nicht zuletzt in der Folge der Deutschen Einheit. Der Arbeitskreis hat sich mit seinen sachverständigen Mitgliedern aus den Straßenbauverwaltungen in Bund und Ländern, Richtern, Rechtsanwälten und Professoren in über 50 Sitzungen mit zahlreichen publizierten Referaten und intensiven Diskussionen um einen Beitrag zur Bewältigung dieser Entwicklung unter rechtswissenschaftlichen und rechtspraktischen Gesichtspunkten bemüht.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 10

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S. 614-620

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