Business Improvement Districts zwischen Privatinitiative und Ausschreibungspflicht.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Business Improvement Districts (BID) sind ein Mittel, die Konkurrenzfähigkeit innerstädtischer Geschäftsstraßen gegenüber Einkaufszentren zu stärken. Das aus Nordamerika stammende Konzept hat in den letzten Jahren durch sechs Landesgesetze, eine bundesrechtliche Regelung in § 171 f. BauGB und neun errichtete BID Einzug in Deutschland gehalten. Wo die Kommune aufgrund einer Initiative der Gebietsansässigen per Satzung ein BID errichtet, kann von den Grundstückseigentümern im Quartier eine Abgabe erhoben werden, mit der ein Aufgabenträger Maßnahmen zur Aufwertung des Gebiets ergreift. Der Beitrag stellt das Instrument dar und behandelt schwerpunktmäßig die umstrittene Frage, ob das Vergaberecht von der Kommune die Ausschreibung der Aufgabenträgerschaft verlangt.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 7
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S. 423-431