Der Bauherr von Arbeiten in kontaminierten Bereichen als "Inverkehrbringer" von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung.
E. Schmidt
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Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
E. Schmidt
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0942-3818
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4691
BBR: Z 658
BBR: Z 658
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Bereits bei Vorliegen von Verdachtsmomenten über eine Gefahrstoffbelastung des Baugrundes bzw. der Bausubstanz ist der Bauherr gehalten, eine entsprechende Untersuchung, Beschreibung und Ausarbeitung zu den tätigkeitsabhängigen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen durchzuführen, um diese dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Insbesondere als Inverkehrbringer von Gefahrstoffen muss der Bauherr dem Auftragnehmer Informationen zur Verfügung stellen, die dem Inhalt des Sicherheitsdatenblattes nach GefStoffV entsprechen. Letztlich verschafft sich jeder Bauherr nur, wenn er seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten auf diese Weise nachkommt, Rechts-, Planungs- und v. a. Kostensicherheit.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Altlasten-Spektrum
Ausgabe
Nr. 1
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Seiten
S. 19-26