Die neue Luftqualitätsrichtlinie der EU und ihre Umsetzung in deutsches Recht.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Mit der Überschreitung des Grenzwertes für PM10-Feinstäube in nahezu allen deutschen Großstädten stehen seit dem 1.1.2005 die Luftqualitätsstandards der EU im Mittelpunkt einer über die Fachöffentlichkeit hinausgehenden Diskussion. Die Einrichtung von Umweltzonen ist eines der auffälligsten Ergebnisse dieses Prozesses. Gleichwohl wird der Grenzwert für PM, in vielen deutschen Städten bis heute nicht eingehalten. Dies ist ebenso für den ab dem 1.1.2010 geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid zu erwarten. Die EU hat nunmehr den rechtlichen Rahmen dieser Grenzwerte novelliert. Danach ergeben sich Änderungen der bisherigen Rechtslage, die sowohl das Instrumentarium als auch die Grenzwerte betreffen.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 1
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S. 16-19