Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden. Von der Halle-Westumfahrung und Hessisch Lichtenau durch den Jagdbergtunnel und über die Hochmoselbrücke nach Bad Oeynhausen mit Schlingerkurs nach Hildesheim.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der europäische Gebiets- und Artenschutz hat sich nach einigen Turbulenzen, die bei der Auslegung des BVerwG-Urteils zur Halle-Westumfahrung für die Praxis entstanden sind, konsolidiert. Vorhaben, die mit einem erheblichen Eingriff in ein FFH- oder Vogelschutzgebiet verbunden sind, bedürfen einer Abweichungsprüfung, deren Anforderungen jedoch nicht überspannt werden dürfen und die für die Praxis handhabbar sind. Das gilt sowohl für die Darlegung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses wie auch die Alternativenprüfung und die Kohärenzmaßnahmen. Eine Beteiligung der EU-Kommission ist nur erforderlich, wenn prioritäre Arten oder Lebensräume in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch für den europäischen Artenschutz, der inzwischen durch die kleine Artenschutznovelle in das nationale Recht umgesetzt worden ist, hat das BVerwG handhabbare Maßstäbe entwickelt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 1

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S. 1-12

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