Klimaschutz durch Versagung von Genehmigungen für Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Mit dem Inkrafttreten des Raumordnungsplanes für die AWZ wird es zu einer Kontingentierung von Flächen für die Windenergienutzung kommen. Eine Vielzahl von Investoren sind derzeit bereits Inhaber von Zulassungen, ohne diese aber realisiert zu haben. Aufgrund der zu befürchtenden Flächenreservierungen stellt sich die Frage, ob die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung durch die Versagung von Genehmigungen gegenüber Antragstellern, die bereits über Genehmigungen verfügen, besser erreicht werden können als durch deren Erteilung und auf welche Rechtsgrundlagen sich eine solche Versagung stützen könnte.
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Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 12
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S. 584-590