Kommunale Pflegeplanung für die Stadt Bottrop. Kurzfassung. Verabschiedet im Rat der Stadt Bottrop am 12.12.2006.

Thon, Maria

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2006

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Bottrop

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PL
EDOC

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In Bottrop sind aktuell knapp 14% der Menschen über 60 Jahre als pflegebedürftig eingestuft, etwa 3% leben in einem Altenheim. Das heißt aber anders betrachtet, dass 86% der älteren und alten Menschen sich in der Lebensführung kaum von den anderen Bevölkerungsgruppen unterscheiden. Das Alter stellt sich eben unter den verschiedensten Aspekten dar. Die hier behandelten Themenfelder sind ein Teilbereich, der auf der kommunalen Ebene als Herausforderung bewältigt werden muss. Nach dem Landespflegegesetz NRW ist die Pflegeplanung eine kommunale Pflichtaufgabe. Ziel ist es u. a., eine nach Quantität und Qualität angemessene Versorgung der älteren Mitbürger mit Pflegeangeboten und pflegerischer Infrastruktur zu sichern und weiter zu entwickeln. "Darüber hinaus soll die kommunale Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Entwicklung der örtlichen Angebotsstruktur einbeziehen." (Landespflegegesetz). Als wichtiger Punkt wird auch die Förderung der Beteiligung von Bürgerschaftlichem Engagement im Zusammenhang der Sicherstellung der sozialen Teilhabe der Pflegebedürftigen im Gesetz benannt

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51 S.

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