Regionalplan Südlicher Oberrhein. Kapitel Windenergie 2006. Verbindlichkeitserklärung durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vom 29. Mai 2006.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Freiburg/Breisgau

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-2008/2624

item.page.type

item.page.type-orlis

PL
EDOC

relationships.isAuthorOf

Abstract

Bei dem Teilregionalplan handelt es sich um die Fortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 1995 durch den Regionalverband Südlicher Oberrhein. Die textlichen und zeichnerischen Darstellungen in der Veröffentlichung entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses der Regionalplanfortschreibung vom 27. März 2006. Der Teilregionalplan Windenergie regelt die Errichtung regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in der Region Südlicher Oberrhein flächendeckend: In 13 Vorranggebieten sind regionalbedeutsame Windenergieanlagen künftig zulässig - alle übrigen Bereiche gelten als Ausschlussgebiet, in dem die Errichtung solcher Anlagen verboten ist. Die Veröffentlichung enthält in Kapitel A die im Sinne des § 13 Abs. 2 Landesplanungsgesetz verbindlich gewordene Teilfortschreibung des Regionalplans, bestehend aus den Plansätzen, Begründung und planerischer Darstellung der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Die Plansätze sowie die Darstellungen in der Raumnutzungskarte - Windenergiestellen die rechtsverbindlichen Festlegungen dar. Die Begründung wird zwar nicht rechtsverbindlich, sie ist jedoch zur Anwendung der Plansätze unerlässlich. In Kapitel B wird (nicht rechtsverbindlich) die angewandte Methodik zur Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen erläutert.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

106 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries