Emissionsminderung für prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie.

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DE

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Dessau

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1862-4804

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Abstract

Wichtiges Ziel der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU ist das Erreichen des guten chemischen Zustands der Oberflächengewässer. Nach Artikel 1(c) sind dazu "spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen" umzusetzen. Für die prioritären gefährlichen Stoffe sind Einleitungen, Emissionen und Verluste zu beenden oder schrittweise einzustellen. Ziel des Projekts war es deshalb zum einen die Emissionssituation für die 33 prioritären Stoffe zu analysieren und Vorschlägen zur Emissionsbegrenzung unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Deutschland zu erarbeiten. Zum anderen waren die auf EU-Ebene laufenden Arbeiten fachlich zu begleiten und zu unterstützen einschließlich der rechtlichen Prüfung der Vorschläge der EU-Kommission. Zur kompakten Darstellung der Informationen und Daten für die 33 prioritären Stoffe wurden stoffspezifische Datenblätter erarbeitet. Die Relevanz der Stoffe für Deutschland wurde ausgehend von vorliegenden Monitoring-Ergebnissen, der aktuellen Verwendung und der Emissionssituation bewertet. Für die in Deutschland relevanten Stoffe wurden die wichtigen Emissionspfade im einzelnen analysiert. Darauf aufbauend wurden nationale Handlungsoptionen identifiziert und beschrieben.

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108 S.

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Texte; 27/2007