Daseinsvorsorge im Lissabonner Vertrag.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-2259
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ZLB: 4-Zs 408
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
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Abstract
Im Dezember 2007 haben die Staats- und Regierungschefs in Lissabon den Reformvertrag für die EU unterzeichnet. Nach dem Scheitern des Referendums in Irland ist der Ratifikationsprozess ins Stocken geraten. Dies ist allein mit Blick auf die erstmalige Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung im Primärrecht der Union zu bedauern. Unabhängig davon bedeutet das Vertragswerk aber auch im Bereich der Daseinsvorsorge eine Weiterentwicklung. Besondere Bedeutung kommt dem "Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse" zu. Vor diesem Hintergrund wird zunächst die Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung im europäischen Recht dargestellt sowie das Daseinsvorsorgeprotokoll in seinen konkreten Inhalten bewertet. Nachfolgend werden die Auswirkungen dieses Protokolls auf die Daseinsvorsorge bzw. das Vergaberecht erörtert. Die dabei vorzunehmenden Aussagen können auch unabhängig vom Fortgang des Ratifizierungsprozesses Gültigkeit beanspruchen. Dies gilt vor allem deshalb, weil der gesamte Lissabonner Vertrag in dem Spannungsfeld der Austarierung von kommunaler Selbstverwaltung und Daseinsvorsorgeausübung auf der einen Seite und Binnenmarktorientierung andererseits eine durch die europäischen Institutionen akzeptierte Gewichtsverlagerung hin zu einer gleichrangigeren Berücksichtigung beinhaltet.
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Der Landkreis
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Nr. 10
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S. 583-586