Kulturlandschaftsentwicklung aufgrund von Nutzungsänderungen und Klimawandel.
Chmielorz
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Date
2008
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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ZLB: 4-Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
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Authors
Abstract
Die Kulturlandschaft ist durch kollektive und individuelle Flächennutzung entstanden und entwickelt sich durch die sich verändernden Ansprüche an den Raum und seine Nutzung ständig weiter. Der Begriff Kulturlandschaft umfasst nicht nur Räume mit besonderen historischen, naturschutzfachlichen oder ästhetischen Qualitäten, sondern die gesamte durch menschliches Handeln veränderte Naturlandschaft. Der Mensch hat die Naturlandschaft jeweils so verändert, wie er dies zur bestmöglichen Befriedigung seiner insbesondere wirtschaftlichen Bedürfnisse konnte. Dabei entstanden unterschiedlichste Arten von Kulturlandschaften, mit eigenen Pflanzen- und Tierwelten. Durch geänderte Nutzungsansprüche des Menschen an die Kulturlandschaften, z.B. auch im Zuge veränderter Bewirtschaftungsformen, ändern sich auch die Kulturlandschaften laufend. Mit dem Klimawandel und der dadurch bedingten Veränderung in der Artenstruktur sowie der verstärkten Produktion nachwachsender Rohstoffe insbesondere im Bereich von Energiepflanzen sind hier zukünftig weitere Änderungen zu erwarten. In der Vergangenheit hat sich der Umgang mit der Kulturlandschaft auf die Konservation schutzwürdiger Landschaftsteile durch Denkmalpflege und Kulturlandschaftspflege beschränkt. Dieser elementaristische Ansatz wird inzwischen häufig durch eine holistische Perspektive auf die Kulturlandschaft abgelöst, was durch die Zielformulierungen der Europäischen Landschaftskonvention (ELC) und das Europäische Entwicklungskonzept (EUREK) unterstützt wird, indem die Kulturlandschaft als regionales Entwicklungspotenzial interpretiert wird. Kulturlandschaft ist identitätsstiftend und in ländlichen Räumen Grundlage der Tourismuswirtschaft.
Description
Keywords
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Flächenmanagement und Bodenordnung
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Nr. 5
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S. 232-237