Psychotherapeutische Versorgung.

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Berlin

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1437-5478

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ZLB: Zs 6637-41.2008

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Abstract

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im internationalen Vergleich sowohl im stationären (Krankenhäuser, Kliniken), als auch im teilstationären (Tageskliniken) und ambulanten Bereich (Praxen, Ambulanzen, Beratungsstellen) über ein dicht ausgebautes System der psychotherapeutischen Versorgung, das weitestgehend durch die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme finanziert wird. Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 wird die ambulante Versorgung psychisch Erkrankter hauptsächlich durch niedergelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten geleistet. Die stationäre Psychotherapie erfolgt in Krankenhäusern und Rehakliniken. Insgesamt standen für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen im Jahr 2004 über 62.000 Betten in Krankenhaus-Fachabteilungen sowie knapp 12.500 Betten in Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung. Die Angebotsdichte der psychotherapeutischen Versorgung ist in Deutschland regional ungleich verteilt. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gibt es ein starkes Ost-West-Gefälle zu Ungunsten der neuen Länder und ein Stadt-Land-Gefälle zu Ungunsten der ländlichen Gebiete. Lediglich im Bereich der stationären Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie unterscheidet sich das Bild. Dort ist in den neuen Ländern die Bettendichte fast doppelt so hoch wie im früheren Bundesgebiet. Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen könnten eine Prüfung der Bedarfsplanung und der Ausbau der Datenbasis zu versorgungsrelevanten Fragestellungen beitragen.

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45 S.

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Gesundheitsberichterstattung des Bundes; 41