Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Dt. Fachverl.
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Dt. Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0931-0983
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ZLB: Zs 2985
BBR: Z 471
TIB: ZB 3717
BBR: Z 471
TIB: ZB 3717
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Abstract
Die Voraussetzungen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sind in § 6 Abs. 1 BImSchG geregelt. Diese Vorschrift enthält in Nr. 1 Voraussetzungen, die im Immissionsschutzrecht wurzeln und in Nr. 2 Voraussetzungen aus anderen Rechtsgebieten. Zu den immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen gehört die Einhaltung der Pflichten, die sich aus § 5 BImSchG ergeben. Die wichtigsten dieser Pflichten sind die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und das Treffen von Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Zur Konkretisierung dieser Pflichten wurde gestützt auf § 7 BImSchG eine Reihe von Rechtsverordnungen erlassen. Zu den Voraussetzungen aus anderen Rechtsgebieten gehört vor allem die Beachtung baurechtlicher, wasserrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften. Damit wird das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu einem umfassenden Prüfverfahren. Derzeit laufen die Arbeiten zur Schaffung eines Umweltgesetzbuchs, in dem auch das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgehen wird. Dabei wird § 6 BImSchG Vorbildwirkung für die entsprechende Regelung im kommenden Umweltgesetzbuch haben.
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Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht
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Nr. 3
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S. 393-416