Das Werberecht bestellter Bausachverständiger. Ein Überblick unter Berücksichtigung aktueller Rechtsfragen.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Das Werberecht der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen scheint immer noch von einem tradierten Verständnis geprägt, das namentlich von den Bestellungskörperschaften gepflegt wird. Es legt - fußend auf den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften - den bestellten Sachverständigen in beachtlichem Umfang Zurückhaltung in der Werbung auf. Der Beitrag zeigt exemplarisch am Beispiel der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und ihr nachfolgender Richtlinien die satzungsmäßigen Vorgaben für die Werbung und die sie beschränkenden Restriktionen auf. Er untersucht unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung auch daraus folgende Konsequenzen für das Wettbewerbsrecht und zeigt Möglichkeiten und Grenzen für die Werbung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 9
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S. 556-561