Die Auslegung des § 162 BGB.
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2008/2253
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DI
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Abstract
Dem Versuch, sich durch Vereitelung der Bedingung von einem Rechtsgeschäft zu lösen, wirkt § 162 BGB entgegen, der zum Schutz vor unzulässigen Einwirkungen auf die Bedingung eine Fiktion des Bedingungseintritts bzw. des Bedingungsausfalls zur Folge hat. § 162 fingiert spiegelbildlich den Bedingungseintritt und den Bedingsausfall. Seit Schaffung des BGB ist die Auslegung des § 162 BGB und insbesondere die Bedeutung der Formulierung von Treu und Glauben umstritten. Der Meinungsstand ist vielschichtig, unübersichtlich und nur schwer zu durchdringen. Auf den ersten Blick scheint eine Einteilung des Meinungstandes in zwei Lager möglich - in Meinung 1: "Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben" und Meinung 2: "Der Sinn des Rechtsgeschäfts". Bei genauerem Hinschauen erblickt man jedoch ein höchst uneinheitliches und ungeordnetes Meinungsbild. So besteht zum einen das Bedürfnis die einzelnen Ansichten und Meinungsstände genau zu betrachten, zu untersuchen und einzuordnen. Zum anderen will es Aufgabe derArbeit sein, aufzuzeigen, dass es noch ein dritte Ansicht gibt, denn bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass im Zusammenhang mit § 162 BGB immer wieder die Rede von einem Prinzip, von einem allgemeinen Rechtsgedanken, einer Leitidee oder auch von einem Grundgedanken ist. Im Kern geht es um das allgemeine Rechtsprinzip, nach dem niemand aufgrund seines eigenen unredlichen Verhaltens einen Rechtsvorteil erlangen darf. Mit der Arbeit soll bewiesen werden, dass § 162 BGB dieses Rechtsprinzip verkörpert.
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XVII, 202 S.