Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle.

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Hamburg

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ZLB: 4-2008/1903

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Abstract

Aus der Vielfalt industrieller und gewerblicher Aktivitäten in der Stadt resultiert eine breite Palette umweltverträglich zu entsorgender Abfälle. Der Abfallwirtschaftsplan, der den Abfallwirtschaftsplan "Sonderabfälle" aus dem Jahre 1997 fortschreibt, liefert auf der Basis der Begleitscheindaten der Jahre 1999 bis 2003 eine Bestandsaufnahme über Art, Menge und Ursprung gefährlicher Abfälle aus Industrie und Gewerbe, widmet sich dem abfallwirtschaftlichen Ziel, Abfälle vorrangig zu vermeiden und zu verwerten und trifft Aussagen zur Entsorgungssicherheit und -struktur. Den Gegenstand des Abfallwirtschaftsplans bilden die gefährlichen Abfälle, die auf der Grundlage von § 41 Abs. 1 und 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) als besonders überwachungsbedürftig eingestuft wurden und in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) entsprechend gekennzeichnet sind. Die krankenhausspezifischen gefährlichen Abfälle werden ausgeklammert, ihnen widmet sich ein eigener Abfallplan.

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64 S.

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