Sonntagsschutz und Ladenschluß. Der verfassungsrechtliche Rahmen für den Ladenschluß an Sonn- und Feiertagen und seine subjektiv-rechtliche Dimension.

Duncker & Humblot
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Duncker & Humblot

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2007/2733

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Darf der Gesetzgeber die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ganz freigeben und damit die letzten einkaufsfreien Tage abschaffen? Nein, Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV verbietet dies zum Schutz der Arbeitsruhe und zur Möglichkeit der seelischen Erhebung. Die Öffnung am Sonntag, auch an Adventssonntagen, muss die Ausnahme bleiben. Seit der Föderalismusreform am 1. September 2006 sind erstmals seit über 100 Jahren die Bundesländer für die Regelung des Ladenschlusses zuständig. Der Autor geht der somit aktuellen Frage nach, welche Vorgaben der Gesetzgeber zu beachten hat, wenn er den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen normiert. Er entwickelt unter Einbeziehung empirischer Daten Maßstäbe für die Frage, wie viele verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulässig sind. Der Autor bezieht bereits die 15 neuen "Ladenöffnungsgesetze" der Länder ein. Sie haben den grundsätzlichen Sonntagsladenschluss, der verfassungs- und europarechtskonform ist, beibehalten. Er untersucht ausführlich, ob die Regelung der Bedingungen, unter denen Ladeninhaber Arbeitnehmer sonntags beschäftigen dürfen, eine Kompetenzüberschreitung durch die Länder darstellt. Bei dieser Prüfung spielt insbesondere das Arbeitszeitgesetz des Bundes eine zentrale Rolle. Neben den historischen Wurzeln des Sonntagsladenschlusses behandelt der Autor weiter die Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche auf Sonntagsschutz. Er zeigt auf, daß Art. 139 WRV, die Ladenschlussgesetze, das Arbeitszeitgesetz, die Sonn- und Feiertagsgesetze sowie die Staatskirchenverträge subjektive Rechte enthalten, die teils durch einzelne, teils durch Religionsgemeinschaften gerichtlich geltend gemacht werden können.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

417 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Öffentlichen Recht; 1075