Der Staat als Bieter.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang "der Staat" und die von ihm getragenen Einheiten als Bieter an Vergabeverfahren teilnehmen dürfen. Das nationale Recht hält als Antwort nur Einzelregelungen bereit. Das europäische Recht stellt entscheidend darauf ab, ob ein Bieter unzulässige Beihilfen erhält. Dieser Gesichtspunkt setzt der Beteiligung des Staates selbst und der Beteiligung derjenigen öffentlichen Unternehmen Grenzen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht insolvent werden können. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 355-361

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