Regulierung der Daseinsvorsorge als Aufgabe der Raumordnung im Gewährleistungsstaat.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073

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Abstract

Daseinsvorsorge umfasst Dienstleistungen, an deren Angebot ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Vor dem Hintergrund des Gewährleistungsstaates beleuchtet der Beitrag die Regulierungspraxis der Daseinsvorsorge durch die Raumordnung. Am Beispiel des Zentrale-Orte-Konzepts wird gezeigt, wie die Raumordung als Meta-Regulierung insbesondere Fachplanungen steuert, um eine Mindestausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zentralen Orten zu gewährleisten. Danach wird Ko-Regulierung als zweiter Regulierungsmodus der Raumordnung vorgestellt. Regionalplanung, besonders in vom Bevölkerungsrückgang betroffenen Räumen, betreibt durch Netzwerkgovernance gemeinsam mit Behörden und privaten Organisationen eine Anpassung des Angebots von Einrichtungen der Daseinsvorsorge an die gewandelte Nachfrage. Abschließend wird das gesamte Regulierungsregime der Raumordnung aus integrierter Perspektive des Ansatzes responsiver Regulierung thematisiert. difu

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Nr. 1/2

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S. 17-40

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