Luftreinhalte- und Aktionsplan Feinstaubbelastung Mainz-Parcusstraße 2003-2005. Luftreinhalte- und Aktionsplan gemäß § 47 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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An der Messstation Mainz/Parcusstraße des Zentralen Immissionsmessnetzes Rheinland-Pfalz wurde 2003 erstmals der in § 4 der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgegebene Immissionswert (Immissionsgrenzwert + Toleranzmarge) für Feinstaub PM 10 von 60 µg/m3 an mehr als den erlaubten 35 Tagen im Jahr überschritten. Hierdurch wird nach § 47 Abs. 1 BImSchG die Pflicht zur Erstellung eines Luftreinhalteplans ausgelöst. In diesem Luftreinhalteplan sollen die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen festgelegt werden. Wiederholte Überschreitungen der Tagesmittelwerte im Jahr 2005 lassen befürchten, dass auch im Jahr 2005 die Gefahr besteht, dass der Tagesgrenzwert für Feinstaub insgesamt überschritten wird. Deshalb werden im Luftreinhalteplan die frühzeitig getroffenen bzw. kurzzeitig wirksamen Maßnahmen im Sinne eines Aktionsplanes nach§ 47 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benannt bzw. festgelegt. Unter Federführung des Landesates für Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht wurde in der Zeit vom Dezember 2003 bis Juli 2005 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Stadt Mainz, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und dem Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz der Luftreinhalteplan/Aktionsplan "Feinstaubbelastung Mainz-Parcusstraße" im Entwurf erarbeitet und nach Beteiligung der Öffentlichkeit im August 2005 veröffentlicht. Der Plan beinhaltet die Festlegung und Beschreibung des Plangebietes. Die relevanten Feinstaub-Immissionsbelastungen werden hinsichtlich ihrer räumlichen und zeitlichen Entwicklung dargestellt und die Ursachen analysiert. Es wird festgestellt, dass hohe überregionale und regionale Beiträge das Immissionsgeschehen dominieren. Zu deren Verminderung sind nationale und europaweite Maßnahmen erforderlich. Für die Vermeidung der lokalen Belastungen werden sektorbezogene Maßnahmen entwickelt, geprüft und festgelegt, in welcher Weise sie umgesetzt werden. Die von den Maßnahmen erwarteten Verbesserungen werden abgeschätzt und durch die fortlaufenden Immissionsmessungen überprüft. difu
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52 S.