Die Beurteilung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Gestaltung der Freizeit besitzt für viele Menschen eine Sinn stiftende Bedeutung. Zur Erfüllung der Nachfrage nach entsprechenden Angeboten hat sich ein Erlebnis- bzw. Freizeitmarkt etabliert, der sowohl von Kommunen als auch von privaten Veranstaltern bedient wird. Zu den (circa 10.000) traditionellen Volks- und Schützenfesten, die von insgesamt über 200 Mio. Besuchern pro Jahr aufgesucht werden, sind Stadt-, Stadtteil-, Straßen- und Dorffeste hinzugekommen, die durch kulturelle "Events" wie Festivals, Musik- und Theaterveranstaltungen ergänzt werden. Sogar ein neues Berufsbild, nämlich das des Event-Managers, ist entstanden. Die zunehmend Open-Air durchgeführten Freizeitaktivitäten können allerdings mit dem Ruhebedürfnis der betroffenen Anwohner kollidieren, zumal wenn es sich um innerstädtische Massenveranstaltungen handelt, die abends und an den Wochenenden stattfinden (in der Regel unter Bevorzugung desselben Veranstaltungsortes wie z. B. eines zentralen Marktplatzes). Der Beitrag will die hiermit zusammenhängenden Probleme darstellen sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wobei sich die Ausführungen auf die Beurteilung von Geräuschimmissionen beschränken, die durch Freizeitanlagen i. S. des BImSchG verursacht werden. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 4

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S. 220-229

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