Verkehrszentralregister: Wann entstehen Punkte?

Dauer, Peter
Beck
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2007

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Beck

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DE

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München

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0934-1307

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ZLB: 4-Zs 4033

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RE

Abstract

Das Punktsystem zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern im Straßenverkehr ist seit 1999 im StVG verankert. Der Gesetzgeber hat dabei ausweislich der amtlichen Begründung sein Handeln u.a. an den Gesichtspunkten der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ausgerichtet. Es fehlt gleichwohl an einer eindeutigen Regelung, wann Punkte "erreicht" werden oder "sich ergeben". Rechtsprechung und Schrifttum sind gespalten in Anhänger von Tattag- und Rechtskrafttheorie. Möglicherweise wird zu wenig beachtet, dass Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erst nach Eintragung in das Verkehrszentralregister (VZR) mit Punkten bewertet werden und dass der Gesetzgeber ein für die Fahrerlaubnisbehörden in der Praxis handhabbares System schaffen wollte. Eine höchstrichterliche Klärung liegt bisher ebenso wenig vor wie eine Klarstellung durch den Gesetzgeber. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 12

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S. 593-599

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