Vorschläge zur Novellierung der Heizkostenverordnung.

DMB-Verl.
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DMB-Verl.

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DE

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Berlin

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0173-1564

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ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508

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Abstract

Die Heizkostenverordnung verpflichtet zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Es besteht Konsens, dass sie sich grundsätzlich bewährt hat. Die Abrechnung nach Verbrauch leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und damit auch zum Klimaschutz. Die Abrechnung nach dem individuellen Verbrauch hat auch auf Seiten der Verbraucher - Mieter und Wohnungseigentümer - eine hohe Akzeptanz. Sie trat 1981 in Kraft. Die letzten Änderungen stammen aus dem Jahr 1989. Seitdem haben sich bei der Anwendung viele Unklarheiten, Streitfragen und Auslegungsschwierigkeiten ergeben. Auch angesichts des technischen Fortschritts, geänderter Rahmenbedingungen und der stärkeren Bedeutung des Klimaschutzes ist eine Überarbeitung überfällig. Im April 2007 gab es ein Fachgespräch der beiden zuständigen Ministerien - des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - mit beteiligten Verbänden der Vermieter, Mieter und Abrechnungsunternehmen. Dies wird zum Anlass genommen, notwendige Neuregelungen im Einzelnen aufzuzeigen. difu

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht

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Nr. 8

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S. 415-426

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