REACH - das neue europäische Chemikalienrecht.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Nach mehrjähriger Vorarbeit wurde im Dezember 2006 mit einer Verabschiedung der REACH-Verordnung - REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals" - eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts beschlossen. Der langwierige Rechtssetzungsprozess, den die EG-Kommission im Februar 2001 mit ihrem Weißbuch "Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" in Gang gesetzt hatte, war geprägt von zum Teil erheblichen Meinungsverschiedenheiten - nicht nur zwischen Industrie und Umwelt- und Verbraucherschützern, sondern auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Im Wege eines Trilogs konnten Kommission, Rat und Parlament letztlich einen Kompromiss erzielen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von REACH, unter besonderer Berücksichtigung der im Rechtsetzungsverfahren umstrittenen Konfliktfelder. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 14
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S. 853-863