Genehmigungen in Verschmelzung und Spaltung. Zugleich Anmerkungen zur Aufhebung von § 132 UmwG.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Bei Verschmelzungen und Spaltungen stellt sich oftmals die Frage nach der Rechtsnachfolge in Genehmigungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Nach der herrschenden Meinung sollen sog. personenbezogene Genehmigungen, deren Erteilung an das Vorliegen persönlicher Voraussetzungen, etwa die Zuverlässigkeit des Genehmigungsinhabers, geknüpft ist (z. B. Gaststättenerlaubnis, Bankerlaubnis), nicht an der umwandlungsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge teilhaben. Der Beitrag zeigt auf, dass diese weitgehende Beschränkung der umwandlungsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge keine Grundlage im Gesetz findet. Lediglich in Einzelfällen einer Spaltung ließen sich bislang aus § 132 UmwG Einschränkungen ableiten. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes sieht nunmehr die ersatzlose Streichung von § 132 UmwG vor. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 10
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S. 599-609