Die neue dogmatische Gestalt des Polizeirechts. Thesen zur Integration eines modernen informationellen Vorfeldrechts in das klassische rechtsstaatliche Gefahrenabwehrrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Das Polizeirecht hat sich gewandelt. Über seine dogmatische Gestalt herrscht keine Einigkeit mehr. Grund ist die tief greifende Verrechtlichung und Verstärkung der informationellen Befugnisse der Polizei der letzten 20 Jahre, infolge derer ein Großteil der polizeilichen Befugnisnormen (die informationellen Vorfeldbefugnisse) mit der klassischen Systembildung "Gefahr-Störer" nicht mehr erklärt werden kann. Die Wissenschaft reagiert gespalten: Teilweise begrüßt sie den Paradigmenwechsel von reagierender Gefahrenabwehr zu proaktiver Risikovorsorge; weit verbreitet ist andererseits die Sorge vor einer Erosion des klassischen Polizeirechts und einem Unterlaufen seiner überkommenen Schwellen. Das BVerfG hat die Messlatten höher gelegt und grundlegende Regelungsstrukturen des Vorfeldrechts verworfen. Wo also steht das polizeiliche Informationsrecht? Der Beitrag entwickelt Thesen zur Integration eines modernen Vorfeldrechts in das klassische Polizeirecht, die der praktischen Bedeutung der Vorfeldarbeit gerecht werden, ohne andererseits die rechtsstaatlichen Strukturen des Polizeirechts zu sprengen. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 10

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S. 581-589

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