Schutzschild der Kommunen vor finanzieller Überforderung? Das Konnexitätsprinzip des Art. 83 Abs. 3 BV.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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Abstract
Der Schutz der bayerischen Kommunen vor finanzieller Überforderung durch staatliche Aufgabenzuweisungen war im Jahre 2004 Ziel der Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung (BV). Die bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben diese Verfassungsvorschrift durch eine sog. "Konsultationsvereinbarung" ausgefüllt. Die aktuellen Diskussionen zwischen dem Freistaat Bayern und den bayerischen Kommunen über die Erstattung der Kosten des achtstufigen Gymnasiums zeigen, dass trotz dieser Regelungen noch viele Fragen im Zusammenhang mit der konkreten Ausformung des verfassungsrechtlichen Grundprinzips unklar sind. Der Aufsatz versucht, auf der Grundlage eines Überblicks über die derzeitige Rechtslage eine für die Praxis anwendbare Systematik zum Umgang mit dem strikten Konnexitätsprinzip zu entwickeln. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 6
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S. 164-170