Vom Polizeirecht über das Gewerberecht zurück zum Policeyrecht? - Über die unsichere Sicherheit der "Sicherheitspartnerschaften".
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Die Zuordnung privater Sicherheitsunternehmen zum Gewerberecht hat eine polizeirechtliche Leerstelle entstehen lassen, die von der Ausrichtung aller Akte der Sicherheitsgewährleistung auf das sog. staatliche Gewaltmonopol ablenkt. Dies begünstigt das Entstehen von Mischbereichen staatlich-privater Sicherheitsgewährleistung, die die schützenden Formen rechtsstaatlich limitierten Polizeirechts aufweichen. So entwickelt sich aufs Neue ein "Policeyrecht", dem es primär um gesellschaftssanitäre Ordnungsarbeit geht. Der Beitrag erläutert die Problematik am Beispiel der sog. gemischten Streife als der vielleicht prominentesten "Sicherheitspartnerschaft", die real erfahrbare Sicherheit verspricht und normative Unsicherheit schafft. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 4
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S. 221-231