Umweltplanungsrecht und strategische Umweltprüfung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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Abstract
Umweltschutz ist auch eine Sache staatlicher Planung, ohne diese Planung ist umweltvorsorgendes Handeln nicht möglich. Die staatliehe Verwaltung verfügt demgemäß über ein gesetzlich ausgewiesenes Instrumentarium, um auf der Basis von Prognosen vorausschauende Planungen zu tätigen. Dadurch kann sie insbesondere den komplexen Nutzungsansprüchen an den staatlichen Raum mit einem Zielbündel und vielen Betroffenen Rechnung tragen. Von daher ist Umweltplanung vor allem raumbezogene Planung. In zahlreiche umweltbezogene Pläne ist neuerdings die sogenannte strategische Umweltprüfung bisweilen auch nur Umweltprüfung genannt integriert. difu
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 12
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S. 401-406