Abschnittsende - (k)ein Abschied vom 3. Abschnitt von VOB/A und VOL/A.

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

1439-6351

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

item.page.type

item.page.type-orlis

Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB, die zugleich öffentliche Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB sind, nach geltendem Recht den 3. oder 4. Abschnitt von VOB/A und VOL/A anzuwenden haben. Es wird dargelegt, dass bereits auf Grund des nationalen Vergaberechts durchgreifende Zweifel am Vorrang von § 98 Nr. 2 GWB bestehen und die Pflicht zur Anwendung des 3. Abschnitts gegen die verbindlichen Vorgaben der Sektorenrichtlinie verstößt: Diese stellen gemeinschaftsrechtlich garantierte Privilegierungen der Sektorenauftraggeber dar, die von den Mitgliedstaaten nicht beschränkt werden dürfen. Hieran ändert auch die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung nichts, die an der bisherigen Rechtlage festhält, obgleich die erste Entwurfsfassung zunächst keinen Anwendungsbefehl mehr im Hinblick auf die 3. Abschnitte enthielt. difu

Description

Keywords

Journal

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 11

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 685-689

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries