Die Anwendung des § 648 a BGB bei vom Werkunternehmer zu vertretenden Leistungsstörungen.

Armgardt, Matthias
Beck
No Thumbnail Available

Date

2006

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

1439-6351

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

item.page.type-orlis

Abstract

Der Beitrag befasst sich mit dem im Bereich der Bauhandwerkersicherung bestehenden Praxisproblem der "Flucht in die Aufforderung zur Sicherheitsleistung". Zum Schutz des Werkunternehmers geschaffen, ermöglicht der einschlägige § 648a BGB diesem seinem Wortlaut nach eine überschießende Reaktion: Hat der Besteller Mühe, die als Reaktion auf eine Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung geforderte Sicherheit zu leisten, droht ihm der Schuldnerverlust. Gleichwohl kommt der Autor weder de lege lata noch de lege ferenda mit Blick auf das Forderungssicherungsgesetz zur Annahme der "eigenen Vertragstreue" des Werkunternehmers als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. § 648 a BGB stehe jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, so dass gravierende Werkmängel oder gravierender Werkunternehmerverzug ein entsprechendes Sicherungsverlangen des Unternehmers ausschlössen. difu

Description

Keywords

item.page.journal

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 11

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 673-676

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections