Bautechnischer Bestandsschutz bleibt gewährleistet. Rohrinnensanierung.

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

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Abstract

Laut Trinkwasserverordnung ist der Eigentümer bzw. Verwalter einer Trinkwasserversorgungsanlage - damit ist auch die Hausinstallation gemeint - verpflichtet, die einwandfreie Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle sicherzustellen, sowohl im Kalt- wie auch im Warmwasserbereich. So sind auch Systeme zu sanieren, die durch Korrosionsschäden oder durch Kalkablagerungen verengt sind. Auch Trinkwasserleitungen die zu viel Blei oder Cadmium abgeben und somit ausgetauscht werden müssten, sind sanierbar. Der Autor hält die Rohrinnensanierung aus mehreren Gründen für empfehlenswert. difu

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 10

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S. 68-69

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