Fachplanungsrechtlich veranlasste Vergabehemmnisse. Eine Untersuchung zum Verhältnis von Fachplanungs- und Vergaberecht.

Kovac
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Kovac

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DE

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Hamburg

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ZLB: 2006/2319

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DI
RE

Zusammenfassung

Größere Infrastrukturvorhaben bedürfen regelmäßig der Planfeststellung und sind gleichzeitig nach dem Vergaberecht ausschreibungspflichtig. Es wird der Blick auf das Verhältnis von Fachplanungs- und Vergaberecht gelenkt, wobei im Bereich des Fachplanungsrechts aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Beschränkung auf das Fernstraßen- und das Eisenbahnplanungsrecht erfolgt. Soweit ersichtlich wurde das Spannungsfeld zwischen den beiden genannten Rechtsgebieten in Schrifttum und Rechtsprechung bislang noch nicht vertieft aufgearbeitet. Auf der einen Seite stehen sich dabei das hoheitlich geprägte und von Konfliktschlichtung dominierte Fachplanungs- bzw. Genehmigungsrecht und auf der anderen Seite das wettbewerbsorientierte und von Formalien bestimmte Vergaberecht, das zudem von europarechtlichen Regelungen dominiert wird, gegenüber. Die Untersuchung macht es sich zur Aufgabe, die hieraus resultierenden und in der Praxis auftretenden Probleme bei der Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben aufzuzeigen und denkbare Lösungsansätze vorzustellen. Nach einer kurzen Darstellung der beiden Rechtsgebiete werden Einschränkungen der vergaberechtlichen Ausschreibungsmöglichkeiten durch das Fachplanungsrecht dargelegt und die denkbaren Vergabehemmnisse mit Hilfe zweier praktischer Beispiele illustriert. Die anschließende Suche nach Harmonisierungsmöglichkeiten mit Blick auf die nicht gewünschten Vergabebeschränkungen führt aufgrund des festzustellenden Vorrangs des öffentlich-rechtlichen Fachplanungsrechts auf dessen Ebene. Unter Berücksichtigung der Rechtslage bei anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, zu denen nach Auffassung des Autors auch die Planfeststellung zählt, nimmt die Erörterung der Möglichkeit einer alternativen Planfeststellung dabei breiten Raum ein. Die hierzu entstandenen Überlegungen reichen weit in Grundlagen, Sinn und Verständnis des Planfeststellungsrechts hinein. Der Autor hält eine solche alternative Planfeststellung, die auch unabhängig von den vergaberechtlichen Bezügen diskutiert werden kann, de lege lata für zulässig. Die Umsetzung in der Praxis wird allerdings wegen des Verwaltungsaufwands und der hohen Kosten auf kleinräumige Varianten beschränkt sein. difu

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XIV, 364 S.

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Schriften zum Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht; 19