Der einheitliche Erfüllungsort beim Bauvertrag - ein Trugbild.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der auch auf dem 1. Deutschen Baugerichtstag im Mai in Hamm diskutierten Frage nach der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte für Werklohnklagen in Bausachen. Der Autor setzt sich kritisch mit der Auffassung auseinander, dass die Zahlungspflicht des Auftraggebers am Ort des Bauvorhabens zu erfüllen sei und dadurch ein Gerichtsstand an diesem Ort begründet werde. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die hierfür vorgebrachten Argumente zwar einem praktischen Bedürfnis entsprechen, im Gesetz aber keine Stütze finden. Dies führe zu einer uneinheitlichen Rechtsprechungspraxis und einer nicht hinzunehmenden Rechtsunsicherheit. Insbesondere sind die unterschiedlichen Auffassungen der Instanzgerichte für Anwälte mit einem Regressrisiko verbunden. Da gleichwohl ein einheitlicher Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens aus prozessökonomischen Gründen zu begrüßen sei, regt er eine entsprechende Gesetzesänderung an. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 9
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S. 555-559