Zum Drittschutz bei Nichtdurchführung einer gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung - zugleich Anmerkung zu OVG Münster, Urteil vom 3. Januar 2006, ZUR 2006, S. 375.
Nomos
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Nomos
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Baden-Baden
item.page.language
item.page.issn
0943-383X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Oberverwaltungsgericht Münster stärkt durch die - nicht rechtskräftige - Entscheidung die verfahrensrechtliche Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Abwägungsentscheidungen. Es führt in der Begründung aus, dass eine zu Unrecht unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Rechtswidrigkeit einer Abwägungsentscheidung und zur Verleihung individueller Rechtspositionen führen kann. Es äußert überdies europarechtliche Bedenken gegenüber der Kausalitätsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Fehler bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung regelmäßig als unbeachtliche Abwägungsmängel bewertet. Bei konsequenter Anwendung des Gemeinschaftsrechts hätte die Nichtdurchführung der UVP freilich auch die Klagebefugnis begründen müssen. Gleichwohl wagte das Oberverwaltungsgericht nicht, diese prozessuale Konsequenz zu ziehen. Die Entscheidung, der im Ergebnis zuzustimmen ist, weist darüber hinaus dogmatische Begründungsdefizite auf. difu
Description
Keywords
Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
item.page.issue
Nr. 7/8
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 360-363