Zum Drittschutz bei Nichtdurchführung einer gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung - zugleich Anmerkung zu OVG Münster, Urteil vom 3. Januar 2006, ZUR 2006, S. 375.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Das Oberverwaltungsgericht Münster stärkt durch die - nicht rechtskräftige - Entscheidung die verfahrensrechtliche Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Abwägungsentscheidungen. Es führt in der Begründung aus, dass eine zu Unrecht unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Rechtswidrigkeit einer Abwägungsentscheidung und zur Verleihung individueller Rechtspositionen führen kann. Es äußert überdies europarechtliche Bedenken gegenüber der Kausalitätsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Fehler bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung regelmäßig als unbeachtliche Abwägungsmängel bewertet. Bei konsequenter Anwendung des Gemeinschaftsrechts hätte die Nichtdurchführung der UVP freilich auch die Klagebefugnis begründen müssen. Gleichwohl wagte das Oberverwaltungsgericht nicht, diese prozessuale Konsequenz zu ziehen. Die Entscheidung, der im Ergebnis zuzustimmen ist, weist darüber hinaus dogmatische Begründungsdefizite auf. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 7/8

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S. 360-363

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