Die raumordnungsrechtliche Planerhaltung im Lichte des europäischen Rechts. Eine Untersuchung des § 10 ROG.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

In zunehmendem Maße wird das deutsche Planungsrecht - einschließlich des Raumordnungsrechts - von europäischen Vorgaben gestaltet. Oft ist seine Anwendung in der Praxis kompliziert und die europäischen Richtlinienbestimmungen entpuppen sich als potenzielle Fehlerquellen. Um die Rechtsbeständigkeit der Pläne zu schützen und die Folgen von Normverstößen abzumildern, bedient sich der deutsche Gesetzgeber deshalb der Planerhaltungsvorschriften. Doch darf der nationale Gesetzgeber Rechtsverletzungen für unbeachtlich erklären bzw. ihre nachträgliche Heilung zulassen, wenn Europa die Einhaltung der Normen fordert? Besteht darin nicht eine (indirekte) Kollision zwischen nationalen und europäischen Vorschriften, die das europäische Recht nach der Lehre vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts eigentlich für sich entscheiden müsste? Diesen Fragen wird vor dem Hintergrund des Raumordnungsrechts nachgegangen. § 10 ROG liefert dabei den Rahmen der Untersuchung. Fazit: Die Bearbeitung hat gezeigt, dass § 10 Abs. l und 2 ROG voraussichtlich einer europäischen Überprüfung standalten werden. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 11

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S. 462-469

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