Die Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der SUP-Pflicht.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Nach einem schwierigen Gesetzgebungsverfahren ist das neue Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) seit Mitte 2005 in Kraft getreten. Damit wurden - mit etwa einem Jahr Verspätung - die Anforderungen der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Damit besteht nun zumindest auf Bundesebene ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für das Verfahren der Strategischen Umweltprürung (SUP) und für die Frage, welche Pläne und Programme der SUP-Pflicht unterliegen. Entsprechend der Vorgaben der SUP-RL wurde für bestimmte Fälle auch eine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) für die Feststellung der SUP-Pflicht eingeführt. Ausgehend von den für die UVP entwickelten Screening-Grundsätzen gibt der Beitrag einen Überblick über die Inhalte und das Verfahren der Vorprüfung zur Feststellung der SUP-Pflicht. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 4

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S. 179-184

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