Teilurteil bei Ansprüchen aus werkvertraglichen Schlussrechnungen.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Nach allgemeiner Ansicht dauern Gerichtsverfahren insbesondere in Bausachen sehr lange, weil zur Feststellung der Begründetheit vieler Einzelpositionen oftmals umfangreiche Beweisaufnahmen notwendig sind. Dabei hat gerade der Auftragnehmer bei klageweise geltend gemachten Ansprüchen aus einer Schlussrechnung ein erhebliches wirtschaftliches Interesse, in zügiger Zeit einen vollstreckbaren Titel zu erhalten - wenn schon nicht über alle Positionen, so doch zumindest über einzelne entscheidungsreife Positionen. Häufig kann aus einem Titel über sämtliche Positionen der Schlussrechnung nämlich nicht mehr erfolgreich vollstreckt werden, weil nach der langen Verfahrensdauer letztlich beim Auftraggeber kein pfändbares Vermögen mehr vorhanden ist oder gar die eigene Existenz finanziell bedroht ist. Zu den wenigen Beschleunigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers, diesem Missstand zu begegnen, zählt das Erwirken eines Teilurteils. Der Beitrag geht dieser prozessualen Möglichkeit nach. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 2
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S. 91-96