Die Risikoverteilung bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) aus vergaberechtlicher Sicht.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Nach den Verdingungsordnungen dürfen dem Auftragnehmer keine ungewöhnlichen Wagnisse aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Die zunehmende Bedeutung von Public Private Partnerships (PPP) als alternative Beschaffungsform mit einer gegenüber konventionellen Beschaffungen abweichenden vertraglichen Risikoverteilung wirft die Frage auf, inwieweit der Wagnisvorbehalt auch für die Ausschreibung von ÖPP-Vorhaben gilt und welche Schranken er einer Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer setzt. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 2
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S. 84-91