Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen. Minderungspotentiale am Beispiel Hamburg.

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DE

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Dessau-Roßlau

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1862-4804

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EDOC

Zusammenfassung

Entsprechend der Richtlinie 2002/49/EG waren bis zum 30.06.2007 Hauptverkehrswege, Großflughäfen sowie Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zu kartieren und anschließend daran ggfs. Aktionspläne aufzustellen. Zahlreiche Ballungsräume waren jedoch nicht in der Lage, die Lärmkarten termingerecht zu erstellen. Viele Ballungsräume waren somit gezwungen, den Begriff strategisch auch im Zusammenhang mit der Aktionsplanung etwas weiter auszulegen. Bei der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt die Bestimmung der Lärmbelastung mit Hilfe von Rechenmodellen. Der Straßenverkehr wird nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) berechnet. Diese Vorschrift ist jedoch nicht vollständig in der Lage, die bei der Aktionsplanung ergriffenen Maßnahmen abzubilden. Zudem gibt es eine Reihe von Maßnahmen (etwa im Verkehrsmanagement), deren Wirkungen mit der VBUS gar nicht eingeschätzt werden können. Das Ziel dieses Vorhabens ist es, für die Aktionsplanung zum Straßenverkehrslärm in großen Ballungsräumen eine vom Kosten- und Zeitaufwand her vertretbare Lösung zu finden, welche die Lärmminderungseffekte so realitätsnah wie derzeit möglich abzubilden vermag.

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Seiten

48, 4 S.

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Texte; 44/2010