Sind Flughäfen öffentliche Sachen?
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Die Frage, ob Flughäfen als öffentliche Sachen gewidmet sind, wird in jüngster Zeit, iniitiert durch eine missverständliche und überinterpretierte Ausdrucksweise in Entscheidungen des BVerwG, vor allem in Zusammenhang mit der Prüfung behördlich verfügter Nachtflugbeschränkungen diskutiert. Ausgehend von der Funktion einer Widmung im öffentlichen Sachenrecht einerseits sowie den Rechtsnormen über die Genehmigung und Planfeststellung von Flughäfen andererseits zeigt der Beitrag, dass sich die mit einer angeblichen Widmung verknüpften Rechtswirkungen dogmatisch problemlos in die gesetzlichen Vorschriften über die Zulassung von Flughäfen einordnen lassen. Die Annahme einer nicht gesetzlich geregelten "Widmung" stellt daher eine überflüssige Theoriebildung dar und verstellt den Blick auf die Funktion einer Widmung einerseits und der luftrechtlichen Vorschriften andererseits. difu
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Journal
Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 20
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S. 1293-1302