Neue Aufgaben für die Verwaltung: Welche Anforderungen stellt das Verfahren zur Umsetzung eines Persönlichen Budgets?
Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
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Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
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DE
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Frankfurt/Main
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0340-3564
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ZLB: Zs 2392
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Abstract
Die Landeshauptstadt Düsseldorf war neben der Stadt Bielefeld Modellregion für das Modellprojekt "Persönliche Budget" in Nordrhein-Westfalen. Seit dem Start im Januar 2005 erfolgte eine regelmäßige Berichterstattung in Form von Informationsveranstaltungen für alle Beteiligten, von Berichten in Fachausschüssen sowie Pressekonferenzen. Wesentlicher Bestandteil im Rahmen des Modellprojektes war die Akquise von Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern. Bis zum Ende des Modellprojektes wurden innerhalb der Modellregion Düsseldorf 42 Persönliche Budgets (PB) vereinbart, davon zwölf in der Landeshauptstadt Düsseldorf, 28 vom Landschaftsverband Rheinland, ein Budget von der Stadt Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland sowie ein Budget von der Arbeitsagentur. Die Budgethöhe lag zwischen 700,- und 6.700,- Euro. Zur Umsetzung dieser Persönlichen Budgets, von der Bedarfsfeststellung bis zu Zielvereinbarung, bedurfte es der Klärung zahlreicher rechtlicher und praktischer Fragen. Damit wurden neue Anforderungen an das Verwaltungshandeln gestellt. Der folgende Beitrag erläutert diese Aufgaben anhand von Beispielen aus der praktischen Umsetzung.
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Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit
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Nr. 1
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S. 48-55