Schädliche Folgen nicht zu erwarten. Bedeutung des § 34 Abs. 3 BauGB für den Einzelhandel.

Reidt, Olaf
Winkler & Stenzel
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Datum

2005

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Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

Sprache

ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Mit dem am 20. Juli in Kraft getretenen Europarechtsanpassunggesetz Bau (EAG Bau) wurde unter anderem § 34 Abs. 3 BauGB neu in das Baugesetzbuch eingefügt. Danach dürften von Vorhaben nach § 34 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Auch wenn im Gesetz ganz allgemein von Vorhaben gesprochen wird, ist Regelungsziel in erster Linie die Bewältigung von städtebaulichen Problemen, die insbesondere von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ausgehen können. In dem Beitrag wird die Rechtsanwendung erläutert und es wird auf die Bedeutung der neuen Regelung für den Einzelhandel eingegangen. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 7/8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 280-285

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen