Das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
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Abstract
Meistens "begegnen" beide Rechtsbereiche dem Verkehrsteilnehmer in Kombination. Trotzdem gibt es wesentliche strukturelle Unterschiede, und nicht immer ist das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht klar. Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Grundsatzentscheidung vom 28.11.1969 zwar davon aus, dass beide Rechtsmaterien strikt getrennt sind; dennoch gibt es in der Praxis oft Fälle, in denen ein und derselbe Sachverhalt nach Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht unter unterschiedlichen Gesichtspunkten beurteilt wird, und in denen mit den Mitteln beider Normbereiche auf ihn reagiert werden kann. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 13
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S. 394-399