Integration des Marktmechanismus in die Regionalplanung.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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DE

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885

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Abstract

Soll das Ziel der Bundesregierung, die Siedlungs- und Verkehrsflächenzunahme in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf ein tägliches Wachstum von 30 ha abzusenken, treffsicher erreicht werden, ist eine Verschärfung verbindlicher Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden erforderlich. Eine Aufrüstung des ordnungsrechtlichen Charakters der Festlegungen von Raumordnungsplänen wäre für die Gemeinden allerdings mit hohen Anpassungskosten verbunden. Das marktanaloge Instrument handelbarer Flächenausweisungsrechte verspricht eine vergleichbare Treffsicherheit, aber zu effizienteren Allokationsresultaten. Die politische Akzeptanz dieses Reformvorschlags ist allerdings gering. Für die Regionalplanung in Hessen wird daher gezeigt, wie das bestehende Instrumentarium zur Steuerung der kommunalen Baulandausweisung flexibilisiert werden kann, so dass zukünftig eine drastischere Reduktion des Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstums gelingt und gleichzeitig der Freiheitsgrad kommunaler Planungsakteure nur verhältnismäßig eingeschränkt wird. difu

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Informationen zur Raumentwicklung

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Nr. 4/5

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S. 281-295

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