Pflicht zur Genehmigungserteilung auch bei Verletzung von im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht zu prüfenden Vorschriften.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
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Abstract
Jäde hat in einem Beitrag in Heft 16/2004 der BayVBl. die Rechtsprechung des BayVGH zum Baurecht aus den Jahren 2002 bis 2004 zusammengefasst. Dabei wurde jedoch von Jäde ein sehr wichtiges Urteil des BayVGH zum vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 73 BayBO in einer nicht überzeugenden Weise interpretiert und hinsichtlich seiner Bedeutung marginalisiert. In diesem Urteil hatte der BayVGH entschieden, dass die Baugenehmigung erteilt werden muss, wenn alle nach Art. 73 Abs. 1 BayBO zu prüfenden Vorschriften beachtet sind, aber nicht zu prüfende Vorschriften verletzt werden. difu
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 10
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S. 299-300