Die Trennung bleibt unverzichtbar. ZVEI und BITKOM stimmen dem WEEE-Entwurf grundsätzlich zu.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Mit der getrennten Verantwortung für Sammlung und Entsorgung steht und fällt die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht. In dem Beitrag wird die Position des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) erläutert und mit einem Organigramm der Aufgabenverteilung des E-Schrott-Recyclings verdeutlicht. Grundsätzlich sehen die beiden Verbände, die begleitend zum Gesetzentwurf eine gemeinsame Task-Force gegründet haben, eine Basis zur praxisgerechten und wettbewerbskonformen Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Für kartellrechtlich unbedenklich wird das im Gesetz vorgesehene 'Zentrale Register' gehalten, das die Steuerungs- und Kontrollfunktionen der gesamten Altgeräte-Rücknahme übernehmen soll. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 11/12
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S. 22-23