Ungeschriebenes Verfassungsrecht zur Gewaltenteilung. Ein französisch-deutscher Vergleich.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: Zs 388-4
IRB: Z 955

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Abstract

Französisches und deutsches Verfassungsrecht haben sich in neuerer Zeit vielfach wechselseitig befruchtet. Die Verfassungen beider Länder gründen zwar auf geschriebenem Verfassungsrecht, und doch wird ein Recht, das nicht im Text der Verfassung enthalten ist und dennoch so gilt, als wenn es dies wäre, seit langem in beiden Ländern problematisiert - in Deutschland vor allem insbesondere bei der Beurteilung der Regierungsverantwortlichkeit gegenüber dem Staatsoberhaupt. Eine französisch-deutsche Konvergenz in stärkerer Entfaltung ungeschriebenen Verfassungsrechts könnte gerade in einem vereinten Europa eine Zukunft bringen, in der auch in Deutschland über "Conventions" die konstruktiv-systematische, vor allem gerichtliche, Textauslegung zurückgedrängt wird. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 18

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S. 774-779

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