Ersatz der Gutachterkosten bei der Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Abstract

Der VGH Baden-Württemberg urteilte am 6.4.2004: Wer nach Anhörung zu einem ihm gegenüber nach § 9 Abs. 2 BBodSchG geplanten, den Untersuchungsumfang konkret umreißenden Verwaltungsakt auf Anregung der Behörde mit ihr derart kooperiert, dass er - ohne den Verwaltungsakt abzuwarten - die Untersuchungen in enger Abstimmung zwischen Gutachter und Behörde in Auftrag gibt, kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG den Ersatz der ihm entstandenen Gutachtenskosten verlangen, wenn die durchgeführten Untersuchungen den Verdacht nicht bestätigen und er die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu vertreten hat. difu

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Die Gemeinde

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Nr. 18

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S. 773-776

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